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OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 18/04 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. September 2005 - 4 LB 18/04 (https://dejure.org/2005,37917)
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.01.2004 - 3 A 219/00
- VG Schleswig, 29.01.2004 - 3 A 219/00
- OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 18/04
- BVerwG, 01.11.2006 - 9 B 25.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 18/04
Straßenverkehrszeichen werden vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 102, 316 (318)) sowie von der herrschenden Meinung im Schrifttum (…vgl. statt vieler: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rn 241 ff.) zu Recht als Allgemeinverfügungen angesehen, weil es sich bei ihnen um den Gemeingebrauch regelnde Benutzungsregelungen i.S.d. § 35 S. 2 Var. 3 VwVfG handelt.Einer solchen bedurfte es schon deshalb nicht, weil Schifffahrtszeichen ebenso wie Landverkehrszeichen bereits durch ihre Aufstellung als öffentlich bekannt gemacht gelten (so für Verkehrszeichen: BVerwGE 102, 316 (318); für Schifffahrtszeichen: Friesecke, WaStrG, § 34, Rn 3).
- BVerwG, 12.11.1992 - 3 C 6.90
Parken; Anwohner
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 18/04
Die Fahrwassertonnen stellen eine solche Konkretisierung gesetzlicher Regelungen dar, weil sie neben ihrer bloßen Hinweisfunktion zugleich das Fischfangverbot aus § 38 SeeSchStrO i.V.m. Ziff. 22.2.1 der Bekanntmachung der WSD Nord vom 28.09.1998 für den von ihnen markierten Bereich verkörpern (vgl. auch zur Verwaltungsaktseigenschaft von Fahrbahnmarkierungen: BVerwGE 91, 168 (171)).